Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yieldfields GmbH, Rödingsgmarkt 9, 20459 Hamburg (nachfolgend "Yieldfields")
zuletzt aktualisiert 12.02.2019
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sind die ausschließlichen rechtlichen Vereinbarungen zwischen Yieldfields und dem Kunden (wie unten definiert) und regeln die Nutzung der Yieldfields-Web-Anwendung sowie jegliche anderen Leistungen, Software, Daten und andere Materialien, die durch die Yieldfields-Internetseite, www.hotspotsuite.com ("Webseite"), zur Verfügung gestellt werden und die allesamt gelegentlich von Yieldfields nach deren eigenem Ermessen aktualisiert werden können (zusammen die WiFi-Analytics-Lösung). Zusätzlich wird die Anbindung der Software des Kunden an die WiFi-Analytics -Lösung geregelt.
1.2
Im Sinne dieser AGB bedeutet "Kunde" (nachfolgend auch als "Sie" oder "Ihr(e)" bezeichnet) die Gesellschaft oder die Organisation oder den Unternehmer, der oder die ein Abonnement der WiFi-Analytics -Lösung erwirbt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden der WiFi-Analytics -Lösung werden nicht Teil des Vertrages zwischen den Parteien, auch wenn diese Bestandteil eines Bestellformulars oder einer sonstigen Kommunikation des Kunden an Yieldfields oder eines Geschäftspartners von Yieldfields sein sollten. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem schriftlichen Angebot von Yieldfields mit Unterschrift eines für Yieldfields Zeichnungsberechtigten ist das Angebot maßgebend.
1.3
Sollten Sie im Namen Ihres Unternehmens oder einer anderen Organisation eine Vereinbarung abschließen, die in den Anwendungsbereich dieser AGB fällt, gewährleisten und versichern Sie hiermit, dass Sie ermächtigt sind, diese Vereinbarung im Namen dieses Unternehmens oder dieser Organisation abzuschließen. Yieldfields ist zu jeder Zeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Vollmacht zu verlangen. Wenn die Person, die im Namen des Unternehmens handelt, oder ein anderer Unternehmensmitarbeiter den geforderten Nachweis der Vollmacht für die Registrierung, Buchung und Nutzung nicht innerhalb von einem Zeitraum von einer (1) Woche nach Erhalt der jeweiligen Aufforderung vorlegen kann, ist Yieldfields berechtigt, das Konto sowie das Unternehmensprofil jederzeit zu sperren.
1.4 Vertragsabschluss über kostenlose Demo-Version
Yieldfields bietet dem Kunden, z. B. auf der Seite www.hotspotsuite.com, den Abschluss eines kostenlosen Demo-Accounts mit beschränktem Zeit- und Leistungsumfang zu den Bedingungen dieser AGB an. Der Kunde trägt die geforderten Angaben in das dort befindliche Formular ein und bestätigt seine Angaben und die AGB von Yieldfields durch Klicken des Buttons "Registrierung". Daraufhin erhält er eine Bestätigungs-E- Mail für den Demo-Account. Durch Klicken auf den in dieser Email enthaltenen Link zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse oder durch Eintragung und Bestätigung des in der Email angegebenen Codes auf der entsprechenden Seite der Yieldfields-Webpräsenz kommt der Vertrag zustande.
Die Nutzung des kostenlosen Demo-Accounts ist auf 30 Kalendertage ab Registrierung beschränkt, soweit nicht ein anderer Zeitraum bei der Registrierung angezeigt wird. Yieldfields ist berechtigt, den Zugang nach dieser Zeit zu deaktivieren.
1.5 Vertragsabschluss kostenpflichtiger Zugang
Der Vertragsabschluss zu einem kostenpflichtigen Zugang zur WiFi Analytics-Lösung erfolgt durch Annahme eines entsprechenden Angebotes durch den Kunden. Ein solches Angebot kann umfangreichere Leistungen als ein Demo-Account umfassen. Falls der Kunde bei der Anlage des Demo-Accounts andere AGB angenommen hat, als beim Angebot, gelten stets die AGB aus dem Angebot.
1.6
Die zum Vertragsschluss notwendigen Daten des Kunden müssen wahrheitsgemäß offengelegt werden und müssen vom Kunden umgehend aktualisiert werden, falls sich Änderungen ergeben, um eine reibungslose Nutzung gewährleisten zu können.
2 Vertragsgegenstand
2.1
Vertragsgegenstand sind die Nutzung der WiFi Analytics-Lösung durch den Kunden, die Leistungspflichten von Yieldfields und die des Kunden. Auf der Webseite stellt Yieldfields ihren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die WiFi-Analytics-Lösung zu nutzen. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und die dafür geschuldeten Gebühren ergeben sich aus dem Angebot. Die jeweilige WiFi-Analytics-Lösung wird dem Kunden ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt.
2.2
Yieldfields unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um zu erreichen, dass die WiFi-Analytics-Lösung über das Internet vom Kunden genutzt werden kann. Eine ständige Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Insbesondere können Ausfallzeiten durch Wartungsarbeiten und Software-Updates verursacht werden, und es kann zu Zeiten kommen, in denen aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Yieldfields liegen (insbesondere höhere Gewalt, Fahrlässigkeit Dritter etc.) die WiFi-Analytics-Lösung nicht genutzt werden kann.
3 Rechteeinräumung
3.1
Im Rahmen dieser AGB gewährt Yieldfields dem Kunden für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrags (wie unten definiert in Ziffer 9.2) und abhängig von der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6, ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht, ohne das Recht, Unterlizenzen zu gewähren, auf die WiFi-Analytics-Lösung für interne Geschäftszwecke des Kunden online zuzugreifen und diese online zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht unterliegt den Beschränkungen aus diesem Vertrag und ggf. Nutzungseinschränkungen, die im Laufe des Online-Anmeldungsprozesses für ein WiFi-Analytics-Lösungsabonnement oder in einem schriftlichen Vertrag bezeichnet werden können. Dieses Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, eine Kopie der WiFi-Analytics-Lösung auf Systemen, auf die der Kunde aus welchem Rechtsgrund auch immer zugreifen kann, zu speichern oder ablaufen zu lassen.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt (und der Kunde wird keine Dritten berechtigen):
3.2.1 den Quellcode jeglicher Software, die in der WiFi-Analytics-Lösung enthalten ist, zurückzuentwickeln ("Reverse Engineering") oder zu dekompilieren. Sollte der Kunde Informationen benötigen, um die Interoperabilität der WiFi-Analytics-Lösung mit anderer Software herzustellen, so wird Yieldfields die Schnittstelleninformationen dem Kunden offenlegen, wobei es Yieldfields offen steht, dies nur gegen Unterschrift einer für den Kunden zeichnungsberechtigten Person unter eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zu tun;
3.2.2 die WiFi-Analytics-Lösung zu kopieren zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu nutzen, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder unterlizenzieren, soweit dies über den in diesen AGB oder einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und Yieldfields ausdrücklich zugelassenen Umfang hinausgeht; 3.2.3 jegliche Eigentums- und/oder Urheberrechtsvermerke oder sonstige Vermerke auf der BI- Lösung zu entfernen oder zu verändern.
3.3
Zwischen Yieldfields und dem Kunden gilt, dass Yieldfields Eigentümer der WiFi-Analytics-Lösung und jeglicher abgeleiteter Werke davon ist, einschließlich aller Urheberrechte und anderen Schutzrechten, die hiermit verbunden sind. Der Kunde hält keine Rechte hinsichtlich der WiFi-Analytics-Lösung oder jeglichen abgeleiteten Werken, abgesehen von denen, die ausdrücklich gemäß diesen AGB gewährt werden und denen, die vom Kunden selbst erstellt wurden, wobei solche vom Kunden entwickelten abgeleiteten Werke nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von Yieldfields veröffentlicht werden dürfen.
3.4
Die WiFi-Analytics-Lösung kann Software oder Informationen enthalten, die von Lieferanten der Yieldfields stammen. Derartige Software oder Informationen können ausschließlich für diese Software oder Informationen geltenden Bedingungen der Lieferanten unterliegen, die auch gegenüber dem Kunden gelten, soweit Yieldfields den Kunden über diese Bedingungen und darüber, für welche Software oder Informationen sie gelten, informiert hat.
3.5
Der Kunde gewährt Yieldfields das einfache, uneingeschränkte Recht, für die Dauer der Vertragslaufzeit das Logo, die Markennamen sowie insbesondere den Firmennamen des Kunden auf der Yieldfields-Webseite als Referenz sowie in Pressemitteilungen oder anderen Werbematerialien verwenden zu dürfen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, räumt der Kunde Yieldfields das Recht ein, Bilder und Logos zu verändern und so zu nutzen, dass Yieldfields die Logos vergrößern oder verkleinern kann und/oder um farbige Logos oder Bilder in schwarz-weiße zu verwandeln.
4 Umgang mit und Eigentum an Daten
4.1
Bei der Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung und der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde das geltende Recht einhalten. Illegale Inhalte oder Daten, die gegen Rechte Dritter verstoßen, dürfen nicht in die WiFi-Analytics-Lösung geladen werden und/oder anderen durch die WiFi-Analytics-Lösung zugänglich gemacht oder verbreitet werden.
4.2
Yieldfields ist berechtigt, Daten ohne vorherige Ankündigung zu löschen, soweit diese gegen rechtliche Regelungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzt sind. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, alle relevanten Mitwirkungsleistungen unverzüglich auszuführen, insbesondere, wenn Yieldfields ihn dazu auffordert. Der Kunde trägt die Kosten seiner Mitwirkungsleistungen.
4.3
Der Kunde selbst trägt die Verantwortung für die ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte. Yieldfields wird nicht prüfen, ob die Daten und Inhalte korrekt sind, ob sie frei von Viren sind, und wird auch nicht die Viren-Anfälligkeit prüfen.
4.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass
4.4.1 die WiFi-Analytics-Lösung ggf. Daten kopiert, die der Kunde in der WiFi-Analytics-Lösung speichert (vom "Nutzer-gespeicherte Daten"), und
4.4.2 dass die WiFi-Analytics-Lösung Daten ggf. kopiert, die der Kunde bei sich selbst oder einem Drittanbieter gespeichert hat, zu dem der Kunde der WiFi-Analytics-Lösung den Zugriff über eine Application Programming Interface ("API") oder durch andere Mittel gewährt ("bei Dritten gespeicherte Daten") und diese Daten verändern und zurücksenden kann. Der Kunde hat in einem solchen Fall sicherzustellen, dass etwaige Nutzungsbedingungen Dritter diesen Vorgängen nicht entgegenstehen.
4.5
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Yieldfields ist der Kunde Eigentümer der Nutzer- gespeicherten Daten und bei Dritten gespeicherten Daten (zusammen im Folgenden"Kundendaten"). Der Kunde räumt Yieldfields das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Verarbeitung in der WiFi-Analytics-Lösung (im Folgenden "erzeugte Daten") ein.
4.6
Der Kunde räumt Yieldfields das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Erstellung von anonymisierten und zusammengeführten Statistiken aus der Yieldfields-Kundenbasis ("zusammengeführte Daten") ein.
5 Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Passwörter
5.1
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Geheimhaltung der Passwörter seiner Nutzer. Der Kunde wird seine Nutzer anweisen, ihre Passwörter geheim zu halten und sie nicht an andere weiterzugeben oder zuzulassen, dass sie an Dritte weitergegeben werden können, und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Geheimhaltung der Passwörter sicherzustellen. Im Falle einer Verletzung oder des Verlusts dieser Daten oder bei Verdacht auf solch eine Verletzung oder solch einen Verlust wird der Kunde Yieldfields darüber unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse info@yieldfields.com informieren.
5.2
"Vertrauliche Informationen" sind alle von einer Partei (der "offenlegenden Partei") gegenüber der jeweils anderen Partei (der "empfangenden Partei") mündlich oder schriftlich offengelegten Informationen, die als vertraulich ausgewiesen oder angesichts der Art der Informationen und der Umstände ihrer Offenlegung begründetermaßen als vertraulich einzustufen sind.
5.2.1 Vertrauliche Informationen des Kunden schließen Kundendaten mit ein, und
5.2.2 vertrauliche Informationen von Yieldfields schließen die WiFi-Analytics-Lösung und zusammengeführte Daten ein, und
5.2.3 vertrauliche Informationen jeder Partei schließen die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Aufträge oder Bestellungen (einschließlich der Preise) sowie Business- und Marketingpläne, Technologien und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie von einer solchen Partei offengelegte Geschäftsprozesse ein.
5.2.4 Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die
5.2.4.1 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden,
5.2.4.2 der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine gegenüber der offenlegenden Partei geschuldete Pflicht verletzt wurde,
5.2.4.3 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht von Dritten erlangt wurden oder
5.2.4.4 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht von der empfangenden Partei eigenständig erarbeitet wurden.
5.3
Die empfangende Partei hat dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art walten lässt (mindestens jedoch angemessene Sorgfalt),
5.3.1 damit vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke genutzt werden, die nicht durch diesen Vertrag abgedeckt sind, und
5.3.2 sofern die offenlegende Partei nicht schriftlich etwas anderes gestattet hat, den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zu beschränken, die diesen Zugang für mit diesem Vertrag im Einklang stehende Zwecke benötigen und Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, die mindestens so strenge Schutzbestimmungen enthalten, wie die der vorliegenden AGB.
5.3.3 Keine der Parteien wird Bedingungen dieses Vertrags oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, z. B. Aufträge oder Bestellungen, gegenüber Dritten außer ihren verbundenen Unternehmen, Rechtsberatern und Wirtschaftsprüfern ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen.
5.3.4 Im Falle einer Offenlegung durch eine empfangende Partei bleibt die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei für die Einhaltung der Vertraulichkeit, auch durch die Dritten, denen die empfangende Partei die vertraulichen Informationen offengelegt hat, verantwortlich. Ausnahmen hierzu sind in Ziffer 12 geregelt.
5.3.5 Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und unterstützt die offenlegende Partei in angemessener Weise auf deren Kosten, wenn die offenlegende Partei gegen die Offenlegung vorgehen möchte. Wenn die empfangende Partei per Gesetz gezwungen ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht anficht, wird die offenlegende Partei der empfangenden Partei deren angemessene Kosten für die Zusammenstellung dieser vertraulichen Informationen und die Gewährung des Zugangs zu diesen erstatten.
6 Gebühren
6.1
Im Rahmen der kostenlosen Demo-Version werden keine Gebühren erhoben.
6.2
Der Kunde wird Yieldfields die Gebühren für die Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung zahlen, wie in dem Auftrag oder der Bestellung im Einzelnen ausgeführt. Wird die Vertragslaufzeit verlängert, steht Yieldfields das Recht zu, die Gebühren für die Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung gemäß der im Auftrag oder der Bestellung vereinbarten Staffelung oder, falls dort keine Stafferlung vereinbart ist, gemäß der ggf. von Yieldfields auf ihrer Webseite veröffentlichten Staffelung an die Größe des Unternehmens des Kunden anzupassen.
6.3
Die Gebühren werden monatlich berechnet und sind pro Quartal im Voraus zu zahlen oder jährlich oder monatlich. Die Gebühren sind mit Rechnungsdatum sofort fällig und innerhalb 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
6.4
Alle erwähnten Gebühren, sonstige Vergütungen und Preise sind exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
6.5
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit eine Forderung unstreitig ist oder durch Endurteil festgestellt wurde. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis von Yieldfields an Dritte abtreten.
6.6
Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Yieldfields berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf die WiFi-Analytics-Lösung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde weiterhin verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Nach getätigter Zahlung wird dem Kunden erneut Zugang gewährt. Die Geltendmachung weiterer Forderungen wegen Zahlungsverzug bleibt Yieldfields vorbehalten.
7 Gewährleistung
7.1
Kostenlose Demo-VersionBei der Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung innerhalb einer kostenlosen Demo-Version ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen.
7.2
Kostenpflichtige Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der Yieldfields
7.2.1 Yieldfields haftet nur für Mängel der Leistungen der Yieldfields oder deren Erfüllungsgehilfen.
7.2.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung beeinträchtigt oder erheblich verringert wurde. Falls sich die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung vollständig mindert, ist der Kunde von der Zahlung der Gebühren für die jeweilige vertragliche Leistung freigestellt, bis der Mangel behoben wurde. Im Falle einer teilweisen Untauglichkeit wird die Vergütung auf ein angemessenes Niveau verringert, bis der Mangel behoben wurde. Die Zahlungspflicht für vertragliche Leistungen, die von dem Mangel nicht betroffen sind, bleibt bestehen.Der Kunde wird Yieldfields ohne schuldhaftes Zögern über Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen informieren. Er wird angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler der Mangel aufgetreten ist, und wird Yieldfields kostenlos aktiv bei der Fehlerbeseitigung unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Dokumente, Daten etc. zur Verfügung stellen, die Yieldfields für die Analyse und Behebung der Mängel benötigt.
7.2.3 Sollte die Prüfung einer Fehlermeldung zeigen, dass der Fehler innerhalb des Einflussbereiches des Kunden aufgetreten ist, ist Yieldfields berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Prüfung der Fehlermeldung zu Yieldfields jeweils anwendbaren Preisen in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde trotz Einhaltung der notwendigen Sorgfalt nicht in der Lage war, zu erkennen, dass der Fehler innerhalb seines Einflussbereiches aufgetreten ist.
7.2.4 Der Kunde kann keinen Schadensersatz für vor oder nach Vertragsabschluss auftretende Mängel der Leistungen der Yieldfields oder ihrer Erfüllungsgehilfen verlangen, für die Yieldfields oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht verantwortlich sind.
7.3
Jegliche anderen Forderungen und Rechte des Kunden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistungen, die nicht ausdrücklich in dieser Ziffer 7 - Gewährleistung dem Kunden zugesprochen wurden, werden abbedungen, sofern sie dem Kunden nicht aufgrund zwingender rechtlicher Bestimmungen zustehen.
8 Haftung
8.1
Kostenlose Demo-VersionHinsichtlich der kostenlosen Demo-Version ist die Haftung von Yieldfields beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In Fällen von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Yieldfields auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.
8.2
Kostenpflichtige Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der Yieldfields
8.2.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht im Folgenden ausdrücklich eingeräumt. Dem Kunden stehen Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (Kardinalpflicht) sowie der Haftung für jegliche anderen Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, die von Yieldfields, ihren rechtlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, zu. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Kardinalpflichten solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erfüllung seines Zweckes ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.2.2 Für den Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Yieldfields nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, der Kunde macht Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend.
8.2.3 Jegliche Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und aus Garantien, wobei diese als "Garantie" bezeichnet sein müssen, um rechtlich als Garantie angesehen zu werden, bleibt unberührt.
8.2.4 Yieldfields haftet für einen Datenverlust lediglich bis zu einem Betrag, der im Falle einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.
8.2.5 In jedem Fall der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung von Yieldfields auf Euro 25.000 pro Schadensfall und auf Euro 50.000 über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
8.2.6 Eine weitere Haftung auf Seiten von Yieldfields besteht nicht. Yieldfields ist insbesondere nicht haftbar für anfängliche Mängel, sofern die Bedingungen in den Ziffern 8.2.1 und 8.2.2 nicht erfüllt sind oder ein Mangel vorliegt, der auf einer durch individuellen Vertrag vereinbarten Anpassung der WiFi-Analytics-Lösung entstand.
8.2.7 Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch zugunsten von Yieldfieldss rechtlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, falls Forderungen direkt gegen sie geltend gemacht werden.
8.2.8 Die Haftung für Schäden für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden und die Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen verjähren Ansprüche ein Jahr nach Entstehung der Ansprüche der Entstehung des Anspruchs.
9 Laufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag wird durch Vertragsabschluss gemäß Ziffer 1 wirksam.
9.2
Die Dauer des Vertrages richtet sich bei Verträgen für die kostenpflichtige Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung nach der in dem Auftrag oder der Bestellung genannten Laufzeit, die, sofern nicht anders im Angebot geregelt, 12 Monate beträgt (nachfolgend "anfängliche Laufzeit"). Die anfängliche Laufzeit wird automatisch um eine weitere ebenso lange Laufzeit, mindestens jedoch 12 Monate, verlängert, wenn keine der beiden Parteien der Verlängerung des Vertrages spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit bzw. drei (3) Monate vor Beendigung der jeweiligen verlängerten Laufzeit widerspricht.
9.3
Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, können beide Parteien den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Kalenderjahresende kündigen.
9.4 Die Laufzeit der kostenlosen Demo-Version ist in Ziffer 1 geregelt.
9.5
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund von jeder Partei gekündigt werden. Zum Beispiel ist Yieldfields berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB verstößt, z. B. indem er die WiFi-Analytics-Lösung über den vertraglich festgelegten Umfang hinaus nutzt und dies nicht innerhalb einer durch Yieldfields angemahnten angemessenen Frist unterlässt. 9.6 Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
10 Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand
10.1
Im Fall einer Kündigung wird Yieldfields die Accounts der Nutzer des Kunden deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung einzustellen.
10.2
Bei Vertragsbeendigung fallen sämtliche dem Kunden aufgrund dieser AGB gewährten Rechte und Nutzungsrechte, insbesondere jegliche Rechte zur Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung, unverzüglich weg.
10.3
Die folgenden Bestimmungen dieser AGB bleiben nach einer Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: Ziffer 3 ("Rechteeinräumungen"), Ziffer 4.5 bis zum Schluss von Ziffer 4 ("Umgang und Eigentum an Daten"), Ziffer 5 ("Geheimhaltung vertraulicher Daten und Passwörter"), Ziffer 8 ("Haftung"), Ziffer 11 ("Verschiedenes") und dieser Ziffer 10 ("Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand").
11 Verschiedenes
11.1
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung trifft sämtliche Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Versprechen zwischen ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstands.
11.2
Ein Rechtsverzicht im Rahmen dieser Vereinbarung wird nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der Partei, die auf ihre Rechte verzichtet, unterzeichnet wird.
11.3
Der Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist der Unternehmenssitz von Yieldfields in Hamburg, Deutschland.
11.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5
Diese AGB können durch entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kunden und Yieldfields wie nachfolgend beschrieben geändert werden: Yieldfields übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird Yieldfields dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine gegenteilige Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Yieldfields wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB akzeptiert, werden die geänderten AGB unverzüglich mit ausdrücklicher Annahme oder mit Ablauf der oben genannten Frist wirksam. Der Kunde wird sich nach Ablauf der zweimonatigen Frist nicht mehr in die WiFi-Analytics-Lösung einloggen können, ohne die geänderten Bedingungen zu akzeptieren. Widerspricht der Kunde durch entsprechende schriftliche Mitteilung an Yieldfields den neuen AGB, gelten die bisher vereinbarten AGB weiter für sein Vertragsverhältnis. Für einen solchen Fall behält sich Yieldfields das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
12 Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen der Yieldfields
12.1
Die folgenden Ziffern gelten vorrangig und ggf. abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieser AGB für Verträge, die unter Beteiligung (z. B. durch Vermittlung) vonPartnerunternehmen bzw. Resellern (im folgenden gemeinsam "Partnerunternehmen") der Yieldfields geschlossen werden.
12.2
Soweit in dieser Ziffer 12 "Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen" nichts anderes geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB.
12.3
Diese AGB gelten in einem Fall der Beteiligung eines Partnerunternehmens als eigenständiger Vertrag zwischen dem Kunden und Yieldfields.
12.4
Diese AGB gelten ebenso, wenn die Nutzung der WiFi-Analytics-Lösung über den Service eines Partnerunternehmens erfolgt, z. B. über die Website oder den App-Store des Partnerunternehmens.
12.5
Der Vertrag über kostenpflichtige Leistungen der Yieldfields kann alternativ zu dem in Ziffer 1.5 beschriebenen Weg durch Annahme des vom Partnerunternehmen unterbreiteten entsprechenden Angebotes, durch den Kunden zustande kommen, vorausgesetzt, dass eine zeichnungsberechtigte Person des Partnerunternehmens das Angebot ebenfalls unterschreibt und diese AGB für die Leistungen der Yieldfields einbezogen sind.
12.6
Soweit dies im Angebot ausdrücklich geregelt ist, hat der Kunde die Gebühren schuldbefreiend an das Partnerunternehmen zu zahlen. In einem solchen Fall sind Zahlungen direkt an Yieldfields nicht vorzunehmen und nicht schuldbefreiend.
12.7
Yieldfields ist berechtigt, die unterschiedlichen Daten (wie oben in Ziffer 4 definiert) dem Partnerunternehmen zur Verarbeitung und beliebigen Verwendung zur Verfügung stellen. Das Partnerunternehmen darf die bei ihm vom Kunden gespeicherten Daten oder die vom Partnerunternehmen für den Kunden berechneten Daten an Yieldfields zur Verarbeitung und beliebigen Verwendung, z. B. in zusammengeführten Daten, übermitteln.
12.8
Abweichend von Ziffer 5.3.4 oben steht Yieldfields nicht für Vertraulichkeitsverletzungen eines Partnerunternehmens ein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, entsprechende Regelungen mit dem Partnerunternehmen abzuschließen.
12.9
Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen oder dem Reseller, soweit in diesem Verhältnis Ansprüche des Kunden aufgrund der Leistungen der Yieldfields entstehen. Yieldfields haftet und gewährleistet in keinem Fall für die Handlungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere von Partnerunternehmen oder Resellern, soweit deren Leistungen nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Yieldfields an den Kunden sind.